Nachträgliches Dämmen von Gebäuden
Dämmungsmaßnahmen an der Hohlwandschicht mittels
Einblasdämmung:
Kerndämmung (meist 7cm)
Anmerkung: ein Wärmedämmverbundsystem macht bei Existenz einer Hohlschicht als 1. Dämmaßnahme wenig Sinn, da die Hohlschicht belüftet ist.
| Vorteile |
Nachteile |
- hohe Dämmwirkung (WLG 033)
- sehr diffusionsfähig
- kostengünstige Dämmung(ca. 20 €/m²)
- keine Umbaumaßnahmen
- Luftstrom i.d. Hohlschicht wird gebremst
- Klinkerfassaden bleiben erhalten
- Denkmalgeschützte Fassadenoptik bleibt erhalten
- Kerndämmung erfüllt die Energieeinsparverordnung meist
- kein Gerüst erforderlich
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- begrenzte Dämmstoffstärke
- Fassade muss angebohrt werden (Ø 25 mm Bohrlöcher werden aber geschlossen)
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Wärmedämmverbundsysteme (meist 17cm)
Anmerkung: erforderlich wenn keine Hohlschicht vorhanden ist, oder größere Dämmwirkung (z.B. für Passivhausstandard) erwünscht ist.
| Vorteile |
Nachteile |
- hohe Dämmwirkung (WLG 032)
- Renovierung schadhafter Fassaden
- uneingeschränkte Dämmstoffstärke
- höchster Dämmstandart erreichbar
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- hohe Kosten (ca. 90 €/m²)
- Umbaumaßnahmen an Dach, Fallrohren, Fensterbänken etc. erforderlich
- Klinkerfassaden bleiben nicht erhalten
- Luftstrom Hohlschicht wird nicht gestoppt
- Denkmalschutz meist nicht zu erfüllen
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Innendämmung
Anmerkung: Bauphysikalisch schlechteste Möglichkeit, Wand wird nicht als Wärmespeicher genutzt, Taupunkt liegt in der Außenwand.
| Vorteile |
Nachteile |
- relativ hohe Dämmwirkung (WLG 022)
- Denkmalgeschützte Fassadenoptik bleibt erhalten
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- hohe Kosten (ca. 110 €/m²)
- Innenwandrenovierung erforderlich
- Luftstrom Hohlschicht wird nicht gestoppt
- Wand dient nicht als Wärmespeicher
- Gefahr von Feuchtigkeitseinlagerung
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Also:
Generell sollte wo immer es geht zunächst die
Kerndämmung, wenn keine Hohlschicht vorhanden oder bereits gefüllt ist
Außenwanddämmung durchgeführt werden. Ist beides nicht möglich, z.B. bei denkmalgeschützten Fassaden, kann die Innendämmung durchgeführt werden.