Nachträgliches Dämmen von Gebäuden
Dämmungsmaßnahmen an der Hohlwandschicht mittels
Einblasdämmung:
Kerndämmung (meist 7cm)
Anmerkung: ein Wärmedämmverbundsystem
macht bei Existenz einer Hohlschicht als 1. Dämmaßnahme wenig Sinn, da
die Hohlschicht belüftet ist.
| Vorteile |
Nachteile |
- hohe Dämmwirkung (WLG 033)
- sehr diffusionsfähig
- kostengünstige Dämmung(ca. 20 €/m²)
- keine Umbaumaßnahmen
- Luftstrom i.d. Hohlschicht wird gebremst
- Klinkerfassaden bleiben erhalten
- Denkmalgeschützte Fassadenoptik bleibt erhalten
- Kerndämmung erfüllt die Energieeinsparverordnung meist
- kein Gerüst erforderlich
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- begrenzte Dämmstoffstärke
- Fassade muss angebohrt werden (Ø 25 mm Bohrlöcher werden
aber geschlossen)
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Wärmedämmverbundsysteme (meist 17cm)
Anmerkung: erforderlich wenn keine
Hohlschicht vorhanden ist, oder größere Dämmwirkung (z.B. für
Passivhausstandard) erwünscht ist.
| Vorteile |
Nachteile |
- hohe Dämmwirkung (WLG 032)
- Renovierung schadhafter Fassaden
- uneingeschränkte Dämmstoffstärke
- höchster Dämmstandart erreichbar
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- hohe Kosten (ca. 90 €/m²)
- Umbaumaßnahmen an Dach, Fallrohren, Fensterbänken etc.
erforderlich
- Klinkerfassaden bleiben nicht erhalten
- Luftstrom Hohlschicht wird nicht gestoppt
- Denkmalschutz meist nicht zu erfüllen
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Innendämmung
Anmerkung: Bauphysikalisch schlechteste
Möglichkeit, Wand wird nicht als Wärmespeicher genutzt, Taupunkt liegt
in der Außenwand.
| Vorteile |
Nachteile |
- relativ hohe Dämmwirkung (WLG 022)
- Denkmalgeschützte Fassadenoptik bleibt erhalten
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- hohe Kosten (ca. 110 €/m²)
- Innenwandrenovierung erforderlich
- Luftstrom Hohlschicht wird nicht gestoppt
- Wand dient nicht als Wärmespeicher
- Gefahr von Feuchtigkeitseinlagerung
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Also:
Generell sollte wo immer es geht zunächst die
Kerndämmung
, wenn keine Hohlschicht vorhanden oder bereits gefüllt ist
Außenwanddämmung
durchgeführt werden. Ist beides nicht möglich, z.B. bei
denkmalgeschützten Fassaden, kann die Innendämmung durchgeführt werden.