Fassadentechnik/Bauisolierungen :: Varianten der Energieberatung

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Varianten der Energieberatung

Energieberatungen reichen von Tipps zum Nutzerverhalten wie Strom- oder Heizenergie-Sparvorschlägen bis hin zu einer umfassenden Analyse der individuellen Gebäudesituation.

Energiesparberatung

Diese Beratungen werden häufig von Energieversorgungsunternehmen oder Verbraucherberatungen durchgeführt. Sie sind in der Regel auf das Nutzverhalten ausgerichtet, eine Vor-Ort-Besichtigung findet nicht statt. Es werden Tipps zum Strom- und Heizenergiesparen gegeben.

 

Energieberatung für die Ausstellung des Gebäude-Energieausweises

Diese Beratung setzt seitens des Ausstellers den Nachweis einer vorgeschriebenen fachlichen Qualifikation voraus. Mit der Einführung der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2007) wird unterschieden zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. Im bedarfsorientierten Ausweis werden sämtliche Außenbauteile wie Fenster, Wände, Dach und Keller sowie die Heizungsanlage untersucht und die Gebäude hinsichtlich der ermittelten energetischen Qualität im Vergleich zum Baubestand eingestuft. Das Nutzverhalten wird aus Vergleichbarkeitsgründen normiert. Der verbrauchsorientierte Ausweis stuft ein Gebäude ebenfalls ein, jedoch wird der Berechnung der Energieverbrauch der Bewohner zugrunde gelegt.

 

BAFA-Energiesparberatung vor Ort

Diese intensive Gebäude-analyse - einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördermittelberatung - wird durch staatliche Zuschüsse unterstützt. Allerdings wurden ausschließlich Altbauten, das heißt Gebäude, die vor dem 01.01.1984 (alte Bundesländer) bzw. vor dem 01.01.1989 (neue Bundesländer) entstanden sind, in das Förderprogramm aufgenommen, weil hier der Sanierungsbedarf und damit das Einsparpotenzial mit 70 bis 90 Prozent am größten ist. Selbstverständlich können ohne staatliche Zuschüsse auch alle anderen Wohnhäuser untersucht werden. Alle Vor-Ort-Energieberater müssen spezielle fachliche Qualifikationen nachweisen sowie die Richtlinien des Bundesamts einhalten, wozu unter anderem die Verpflichtung zu einer unabhängigen Beratung gehört.

 

Qualifizierte Energieberater mit den entsprechenden Berechtigungen geben selbstverständlich auch Auskunft über Fördergelder oder Anforderungen an Bauteile, sie führen U-Wert-Berechnungen durch, stellen Materialeigenschaften vor und geben bauphysikalische Empfehlungen.