Fassadentechnik/Bauisolierungen :: Energieausweis
 

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Energieausweis

Allgemeine Informationen

Der Energieausweis wird auch als Energiepass oder Gebäudeenergie-ausweis bezeichnet. Er dokumentiert und bewertet die energetische Qualität von Immobilien, die für Wohnzwecke genutzt werde. Ab 2009 sind sie auch für Nichtwohngebäude (Büro, Gewerbe) erforderlich.

Der Energieausweis ist in der Energieeinsparverordung 2007 (EnEV) beschrieben. Dieser muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen zugänglich gemacht werden. Will ein Hauseigentümer sein Heim weder vermieten, verpachten noch verkaufen dann beötigt er kein Energieausweis. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Energieausweise für bestehende Gebäude werden auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt.

Ausstellung von Energieausweisen

Der Energieausweis muss spätestens am
  • 01.07.2008 zugängig gemacht werden, wenn das Gebäude vor 1965 errichtet worden ist.
  • 01.07.2009 zugängig gemacht werden, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet worden ist.
Die Frist für Nichtwohngebäude ist der 01.07.2009.

Die Vorlage ist spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderungen zu erfüllen.